1. Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax, über das Reservierungssystem oder E-Mail erfolgen kann, bietet die Buchungsperson dem Leistungsanbieter als Reiseveranstalter, im Folgenden RV genannt, den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der jeweils abgedruckten bzw. ausgewiesenen Reisebeschreibung an. Die Anmeldung erfolgt für alle in ihr aufgeführten Teilnehmer.
2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den RV, ggf. erklärt über die Vermittlungsstelle, zustande. Dies geschieht in der Regel durch die schriftliche Reisebestätigung an die Buchungsperson. Sollte der Gast mündlich buchen, erhält er – soweit nicht anders vereinbart – von der jeweiligen Buchungsstelle ein schriftliches Angebot zum Vertragsschluss. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des Angebots durch den Gast zustande.
3. Die Buchungsperson haftet für alle Verpflichtungen von Mitreisenden oder Gruppenteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern sie diese Verpflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor, an das dieser für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende dem RV durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung die Annahme erklärt.
1. Mit der Reisebestätigung erhält die Buchungsperson einen Sicherungsschein gemäß § 651k Abs. 3 BGB, es sei denn, dies ist aus den unter 2.2 genannten Gründen entbehrlich.
2. Die Aushändigung eines Sicherungsscheins ist entbehrlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 € pro Teilnehmer nicht übersteigt bzw. der gesamte Reisepreis erst bei Abreise fällig wird und die Reise keine Rückbeförderung beinhaltet.
1. Der Umfang der vom RV zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung maßgeblichen Leistungsbeschreibung und den Angaben in der Buchungsbestätigung.
2. Nicht in Anspruch genommene Leistungen (z. B. bei Abbruch der Reise), die dem Kunden ordnungsgemäß angeboten wurden, werden nicht erstattet.
3. Der RV behält sich vor, aus wichtigen, sachlich berechtigten, erheblichen Gründen vor Vertragsschluss Änderungen der Ausschreibung zu erklären. Darüber wird vor Buchung informiert.
1. Änderungen einzelner Reiseleistungen nach Vertragsabschluss sind gestattet, wenn sie notwendig sind, nicht wider Treu und Glauben erfolgen und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. Der RV informiert den Reisenden unverzüglich über Änderungen und bietet ggf. einen kostenlosen Rücktritt an.
1. Buchungen können bis 4 Tage vor Ankunft kostenfrei storniert werden. Für eine Stornierung bis 3 Tage vor Ankunft können 50 % berechnet werden. Für eine spätere Stornierung oder bei Nicht-Anreise können 80 % berechnet werden.
2. Die durch die Stornierung bedingte Rückzahlung erfolgt unverzüglich. Der Reisende kann einen geringeren Schaden nachweisen. Der RV bemüht sich um Erstattung eingesparter Aufwendungen, soweit möglich.
3. Umbuchungen bis 31 Tage vor Reisebeginn können mit einer Pauschale von 5 € pro Änderungsvorgang berechnet werden. Spätere Umbuchungen sind nur durch Rücktritt und Neuanmeldung möglich, außer bei geringfügigen Änderungen.
4. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in den Vertrag eintritt. RV kann ablehnen, wenn der Dritte die Voraussetzungen nicht erfüllt. Beide haften gesamtschuldnerisch.
5. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
1. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann der RV zurücktreten. Die Mitteilung hat spätestens 21 Tage vor Reisebeginn zu erfolgen, unter den in der Ausschreibung genannten Bedingungen.
2. Im Rücktrittsfall wird der Reisepreis unverzüglich erstattet.
1. Die Haftung des RV für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
2. Für ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnete Leistungen haftet der RV nicht. Ausnahmen bestehen bei Beförderung/Unterbringung und bei Verletzung von Hinweis- und Aufklärungspflichten.
3. Deliktische Sachschäden werden ebenfalls bis zur dreifachen Reisepreissumme begrenzt.
1. Der Reisende ist verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen.
2. Kündigungen wegen Reisemängeln erfordern eine angemessene Frist zur Abhilfe, außer Abhilfe ist unmöglich oder wird verweigert.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung sind innerhalb eines Monats nach Reiseende geltend zu machen. Die Verjährung beträgt ein Jahr, außer bei Körper- und Gesundheitsschäden. Sie beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vereinbarungsgemäß enden sollte.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des RV, sofern gesetzlich zulässig.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages oder der übrigen Bedingungen.